Müssen die Mitgliedsbeiträge während der Corona-Krise weitergezahlt werden?
Stand 13.01.2021
Ja, denn sie dienen dem Fortbestand des Vereins. Rechtlich gesehen ist der Mitgliedsbeitrag kein leistungsbezogener Beitrag und ist damit nicht an ein Sportangebot geknüpft. Jährliche Kosten müssen bezahlt werden, was ohne die Beiträge nicht möglich wäre.
Auch ist jedes Mitglied Teil einer gemeinwohlorientierten Gemeinschaft und kein Kunde. In diesem Zusammenhang besteht wegen der Pandemie, also für einen begrenzten Zeitraum, kein Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft im Verein und kein Anspruch auf Minderung des Beitrages. Das ist auch die Auffassung des BSSA.
In der Vergangenheit hat der BSSV Köthen ein hochwertiges Sport- und Bewegungsangebot gewährleistet. Ziel ist es, auch nach Corona sich wie gewohnt sportlich zu betätigen!
Der Vorstand des BSSV Köthen e.V.